Aufstellvorrichtungen
Aufstellvorrichtungen nach IVZ-Norm
Für jedes Schild hat DAMBACH die richtige Aufstellvorrichtung. Egal ob für stationäre Aufstellung von Verkehrszeichen oder für die temporäre Aufstellung von Schildern an Baustellen.
Alle Erzeugnisse entsprechen den Anforderungen der IVZ-Norm 2001.
Die Bodenfreiheit ist bei der Regelaufstellung über Radwegen 2.250 mm, bei der Tiefaufstellung 1.000 mm, auf Verkehrsinseln und Fahrbahnteilern 600 mm.
Zusätzlich zu den Aufstellvorrichtungen nach IVZ-Norm hat DAMBACH eine großem Auswahl an Aufstellern für die temporäre Ausfstellung im Baustellensicherungsprogramm.
Gitterrohrmasten
Schilder und Wegweiser werden vorwiegend neben der Fahrbahn aufgestellt. Wegen der großen Windkräfte müssen die Aufsteller standsicher und stabil, gleichzeitig aber auch passiv sicher, d. h. verformbar oder abscherbar sein. Sie sollen für den Kraftfahrer, im Falle eines Aufpralls, keine Gefahr darstellen. DAMBACH hat ein System von Gittermasten entwickelt, die Schilder mit einer Höhe von 1.000 mm bis 6.750 mm und einer Breite von 1.750 mm bis 7.000 mm statisch sicher aufnehmen.
Die DAMBACH-Gitterrohrmasttypen ersparen deshalb auch die Aufstellung von Schutzplanken, da sie passiv-sicher konstruiert sind.
Rundmasten / Rechteckmasten
An Rundmaste können Großschilder der Bauart Alform II und III bei kleiner Exzentrizität mittels Montageprofil und Rohrbügel, bei größerer Außmittigkeit mittels Schiebehülse und Auslegerrohr befestigt werden.
Die Befestigung zum Mast erfolgt mit feuerverzinkten Rohrbügeln, das Schild wird an den rückseitigen Aussteifungen mittels Klemmklötzen angeschraubt.
Für beide Befestigungsarten hat DAMBACH statisch gesicherte Systeme.

